Was ist das Non-Immigrant O-A Visum?

Das Non-Immigrant O-A (Long Stay) Visum ist das Rentenvisum Thailands für Ausländer ab 50 Jahren, die dauerhaft in Thailand leben möchten, ohne zu arbeiten. Es gewährt zunächst einen einjährigen Aufenthalt und kann jährlich ohne Höchstgrenze verlängert werden — viele Expats halten ihren O-A-Status seit Jahrzehnten aufrecht.

Im Gegensatz zu Touristenvisa ist das O-A eine strukturierte Langzeitgenehmigung, die finanzielle Stabilität und eine obligatorische Krankenversicherung erfordert.

ℹ️
Unterschied zwischen O und O-A
Das Standard-Non-Immigrant-O-Visum gilt 90 Tage für Familienbesuche. Das O-A (Long Stay) ist speziell für Rentner konzipiert und gewährt 12 Monate Aufenthalt pro Einreise. Verlängerungen erfolgen in Thailand bei der lokalen Einwanderungsbehörde.

 

Wer ist berechtigt?

1 — Altersvoraussetzung

Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 50 Jahre alt sein. Es gibt keine Höchstaltersgrenze. Bei Ehepaaren, bei denen ein Partner unter 50 ist, muss dieser ein Abhängigenvisum beantragen.

2 — Finanzielle Anforderungen

Die thailändische Einwanderungsbehörde akzeptiert eine von drei Methoden:

  • 🏦
    Methode A — Bankeinlage
    800.000 Baht auf einem Konto bei einer thailändischen Bank, mindestens 3 Monate vor Antragstellung und während des gesamten Jahres aufrechterhalten.
  • 💵
    Methode B — Monatliches Einkommen
    Nachgewiesenes monatliches Einkommen von mindestens 65.000 Baht (Rente, Mieterträge etc.) mit offiziellem Einkommensnachweis Ihrer Botschaft.
  • ⚖️
    Methode C — Kombination
    Bankeinlage + Einkommen ergeben zusammen 800.000 Baht pro Jahr.
⚠️
Wichtig: Die 3-Monats-Regel
Die 800.000 Baht müssen mindestens 3 aufeinanderfolgende Monate vor der Antragstellung auf Ihrem thailändischen Konto liegen. Kurzfristig eingezahlte Beträge werden nicht anerkannt. Die Einwanderungsbeamten prüfen das Kontobuch und die Transaktionshistorie.

3 — Krankenversicherung

Seit Oktober 2019 ist für alle neuen O-A-Anträge eine thai-lizenzierte Krankenversicherung vorgeschrieben. Mindestdeckung:

  • 🏥
    Ambulante Behandlung (OPD)
    Mindestens 40.000 Baht pro Jahr
  • 🏥
    Stationäre Behandlung (IPD)
    Mindestens 400.000 Baht pro Jahr

 

Schritt-für-Schritt-Anleitung

01
Thailändisches Bankkonto eröffnen
Mindestens 3 Monate vor der Antragstellung ein Sparkonto bei einer großen thailändischen Bank eröffnen (Bangkok Bank, Kasikorn, SCB) und 800.000 Baht einzahlen und reifen lassen.

3 Monate im Voraus

02
OIC-zugelassene Krankenversicherung abschließen
Wählen Sie einen Versicherer von der OIC-Zulassungsliste (z. B. AXA Thailand, BUPA Thailand, LMG, Tokio Marine). Lassen Sie sich eine O-A-spezifische Bescheinigung ausstellen — eine Standard-Police reicht nicht.

Vor Antragstellung

03
Ärztliches Attest besorgen
Ärztliches Attest eines approbierten Arztes oder eines thailändischen Krankenhauses einholen, das die Freiheit von Infektionskrankheiten bestätigt. Das Attest darf höchstens 3 Monate alt sein.

Innerhalb von 3 Monaten

04
Führungszeugnis beantragen
Das Führungszeugnis (Bundeszentralregister) bei der zuständigen Behörde in Deutschland beantragen. Apostille erforderlich; falls nicht auf Englisch oder Thaiisch, beglaubigte Übersetzung beifügen.

2–4 Wochen einplanen

05
Unterlagen zusammenstellen
Alle erforderlichen Dokumente (siehe Checkliste) mit Kopien zusammenstellen. Reisepass muss noch mindestens 18 Monate gültig sein.

1–2 Wochen vorher

06
Einreichung bei der Königlich-Thailändischen Botschaft
Einreichung persönlich oder nach Terminvereinbarung bei der Königlich-Thailändischen Botschaft Berlin oder Königlich-Thailändischem Generalkonsulat München/Frankfurt. Bearbeitungsdauer: 2–7 Werktage. Nach Genehmigung erhalten Sie das Visum mit 12-monatiger Gültigkeit ab Ersteinreise.

Tag der Einreichung

07
Einreise nach Thailand & Meldepflichten
Bei der Einreise erhalten Sie einen Aufenthaltsstempel für 1 Jahr. Die Unterkunft muss TM30 innerhalb von 24 Stunden melden. Sie müssen Ihre Adresse alle 90 Tage der Einwanderungsbehörde melden (TM47-Formular) — persönlich, per Post oder online.

Bei der Einreise

 

Erforderliche Unterlagen

  • 📘
    Gültiger Reisepass — mind. 18 Monate Restgültigkeit
  • 📝
    Visumsantragsformular TM.86 — vollständig auf Englisch ausgefüllt
  • 📸
    2 Passfotos, 4×6 cm, weißer Hintergrund, max. 6 Monate alt
  • 🏦
    Banknachweis — Kontobuch + Bankbestätigung mit 800.000+ Baht
  • 💵
    Einkommensnachweis — offizielles Botschaftsschreiben oder notarielle Rentenbelege
  • 🏥
    Krankenversicherungsbescheinigung — OIC-zugelassen, OPD 40K / IPD 400K Baht
  • 🩺
    Ärztliches Attest — max. 3 Monate alt, mit Praxisstempel
  • 👮
    Führungszeugnis — mit Apostille, ggf. beglaubigte Übersetzung

 

Jährliche Verlängerung des Aufenthalts

Die Verlängerung erfolgt beim Immigration Office Pattaya (Jomtien Beach Road, Soi 5). Den Antrag mindestens 30 Tage vor Ablauf des aktuellen Stempels einreichen. Bei Auslandsreisen ist ein Re-Entry Permit (Einzeleinreise: 1.000 Baht / Mehrfacheinreise: 3.800 Baht) vor der Ausreise erforderlich, um die Jahreserlaubnis zu erhalten.

⚠️
90-Tage-Meldepflicht — Getrennt von der Jahresverlängerung
Auch mit genehmigter Jahresverlängerung müssen Sie Ihre Adresse alle 90 Tage der Einwanderungsbehörde melden (TM47). Online unter: imm.immigration.go.th. Versäumnis: 2.000 Baht Bußgeld.

 

O-A vs. O-X vs. LTR: Vergleich

MerkmalO-A RenteO-X LangzeitaufenthaltLTR Wohlhabender Rentner
Mindestalter50 Jahre50 Jahre50 Jahre
Visumsdauer1 Jahr (verlängerbar)5 Jahre (2+3)5 oder 10 Jahre
Finanzvoraussetzung800K Baht Bank oder 65K Baht/Monat3 Mio. Baht in thai. Bank80.000 USD/Jahr Rente
Krankenversicherung

Pflicht

Pflicht

Pflicht

Arbeitsberechtigung

Nein

Nein

Begrenzt (BOI)

Steuervorteile

Keine

Keine

Steuerbefreiung für ausländ. Einkommen

Geeignet fürRentner mit moderaten ErsparnissenVermögende Rentner mit weniger VerwaltungsaufwandGutverdiener mit Steuervorteil-Interesse
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und gibt unsere Kenntnis der thailändischen Einwanderungsvorschriften mit Stand Juni 2025 wieder. Regeln, Beträge und Versicherungsanforderungen können sich ändern. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich an die Königlich-Thailändische Botschaft oder einen zugelassenen thailändischen Einwanderungsanwalt.

Quellen: Einwanderungsbehörde Thailand (immigration.go.th) · OIC (oic.or.th) · BOI Thailand (boi.go.th)