Rechtsstrukturen für ausländische Unternehmen in Thailand
Das Foreign Business Act B.E. 2542 (1999) — kurz FBA — ist das Hauptgesetz zur Regulierung ausländischer Beteiligung an thailändischen Unternehmen. Ein Unternehmen gilt als "ausländisch", wenn Nicht-Thais 50% oder mehr der Anteile halten. Das Gesetz unterteilt beschränkte Geschäftstätigkeiten in drei Listen.
Thailand bietet eine breitere Palette an Rechtsstrukturen für ausländischen Unternehmensbesitz als viele Investoren erkennen — vom unkomplizierten Thai-JV bis hin zu 100% BOI-gefördertem Vollbesitz. Der Schlüssel ist die Abstimmung der richtigen Struktur auf Ihren Sektor, Ihre Nationalität, Ihre Unternehmensgröße und Ihre Risikobereitschaft.